Am 4. Juli 2021 planen wir eine Ferienfreizeit nach Sankt Peter Ordingen, Alle weiteren Informationen…

Landesverordnung zur Bekämpfung des Coronavirus SARS-CoV-2 ab 16.12.2020
§ 11
Sport
(2) Der Betrieb von Schwimm- und Spaßbädern, Fitnessstudios und ähnlichen Einrichtungen ist untersagt. Sportanlagen sind für die Sportausübung zu schließen. Satz 2 gilt nicht für Tiersportanlagen, soweit der Betrieb zur Erhaltung des Tierwohls erforderlich ist; Zuschauerinnen und Zuschauer haben keinen Zutritt.
Sportstätten sind zu schließen ab dem 16.12.20 bis einschl. 10.01.2021.
Verlängerung ist aktuell nicht ausgeschlossen. Rechtliche Regelungen hierzu werden vrss. Anfang Januar 2021 getroffen und bleiben abzuwarten