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Wichtige Informationen – für den Sport
Am vergangenen Samstag, dem 14.01.2022, hat das Gesundheitsministerium einen neuen Erlass zu Absonderungsregelungen herausgegeben. Sie sind auf Grundlage der bundesweit geltenden Schutzmaßnahmen-Ausnahmeverordnung angepasst worden.
Die vorgesehenen Ausnahmen gelten auch im Hinblick auf die Regelungen in der Corona-Bekämpfungsverordnung des Landes. Gilt die 2G-Plus-Regel, so waren schon bisher Menschen mit einer Auffrischungsimpfung von der Testpflicht bei 2G-Plus-Settings befreit. Diese Befreiung wird nun auf weitere Gruppen ausgedehnt und hat auch Auswirkungen auf unseren Sport.
Anliegend die aktualisierten Übersichten für Sportvereine in Schleswig-Holstein über die Anwendung der 2G-Plus-Regel für Sportstätten (indoor)
Wer braucht einen Test im Sport Quarantäne - Schaubild 2 G plus Regel Übersicht